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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung - nicht nur für beratende Berufe

In der klassischen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung sind Vermögensschäden aus der betrieblichen Tätigkeit häufig nur als Folge eines Personen- oder Sachschadens versichert. Bei einem reinen Vermögensschaden (also z.B. der Schaden, der dem Kunden eines Steuerberaters dadurch entsteht, dass dieser die Frist für den Einspruch gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid versäumt hat) hilft nur eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist aber nicht nur für klassische beratende Berufe wie der bereits erwähnte Steuerberater oder Energieberater etc. wichtig. Auch in anderen Branchen, vor allem im Dienstleistungsbereich, oder IT-Bereich, ist der Abschluss einer speziellen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sinnvoll und wird auch - wie etwa bei Berufsbetreuern - von den Aufsichtsbehörden vorgeschrieben.


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