Verkehrs-Rechtsschutz
Mit der Verkehrs-Rechtsschutz müssen Sie nicht aus Kostengründen auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten, denn die Kostenübernahme für Prozess und Anwalt sind gesichert.
Der optimale Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie - für die eigenen und auch fremde Fahrzeuge, ebenfalls für fremde Fahrer und Insassen...
- Welchen Versicherungsschutz brauchen Sie ...?
- Folgende Rechtsschutzgebiete werden abgedeckt...
- Wann besteht beispielsweise kein Versicherungsschutz?
Kapitelübersicht:
Welchen Versicherungsschutz brauchen Sie ...?
Wählen Sie den Versicherungsschutz nach Ihren Bedürfnissen und legen Sie in der Police fest, ob Ihre ganze Familie oder nur Sie als Versicherungsnehmer abgesichert sind:
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Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie:
- Hier gilt der komplette Versicherungsschutz für Ihre ganze Familie. Mitversichert sind Ihr Ehepartner oder Lebenspartner und Ihre noch nicht berufstätigen Kinder.
- Auch auf Ihren Lebenspartner zugelassene Fahrzeuge und z.B. das Mofa Ihres noch nicht volljährigen Kindes sind eingeschlossen.
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Verkehrs-Rechtsschutz nur für den Versicherungsnehmer:
- Hier gilt der komplette Versicherungsschutz nur für Sie als Versicherungsnehmer.
- Eingeschlossen sind alle auf Sie zugelassenen Fahrzeuge.
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Sind Sie im öffentlichen Dienst angestellt?
- Die meisten Gesellschaften bieten spezielle Rechtsschutztarife für Angestellte und Bedienstete im Öffentlichen Dienst an. Die Beiträge sind dann günstiger.
- Versicherungsschutz besteht für Sie und Ihre Familie oder nur für Sie als Versicherungsnehmer - je nach Auswahl.
Folgende Rechtsschutzgebiete werden abgedeckt...
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Wann besteht beispielsweise kein Versicherungsschutz?
- Verfahrenskosten, die wegen Falsch-Parken entstehen
- Nichtzulassung des benutzten Fahrzeuges
- das Fahren ohne Führerschein
- keine Berechtigung des gefahrenen Fahrzeuges
- Unfall nach "Wettrennen" - z.B. auf der Autobahn
Verwenden Sie dazu unser Kontaktformular. weiterlesen







