Privat krankenversichert mit HIV?

PKV/GKV | 22.02.12
 

Privat krankenversichert mit HIV?

Einen Neuvertrag - über den Basistarif hinaus - für eine private Krankenvollversicherung erhält jemand mit HIV-positivem Testergebnis in der Regel nicht. Doch auch, wer noch einen relativ neuen Vertrag in der PKV besitzt, muss bei einem positivem Test nicht zwangsläufig versichert sein.



Vor Vertragsabschluss der privaten Krankenvollversicherung muss man Gesundheitsfragen beantworten. Genau hier setzt dann nach Feststellung eines HIV-positven Testergebnisses der Vorwurf der „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ an: Man muss nachweisen, dass man bei den Gesundheitsfragen aufrichtig war. Tut man dies nicht, büßt man den Versicherungsschutz ein.

Auch wenn man zum Antragszeitpunkt noch nicht wusste, dass ein HIV-Test positiv sein könnte, ist das für Versicherer mitunter nicht ausreichend. HIV-Tests können anonym erfolgen und nicht immer sind sogleich Behandlungen notwendig - entsprechend ist dazu nicht zwangsläufig etwas in der Krankenakte verzeichnet. Daher besteht aus Sicht der Versicherer die Möglichkeit, die Krankheit zu verschweigen. Auch nach ca. 1,5 Jahren wird diese Argumentation zur Vertragskündigung noch genutzt – zum Nachteil des Patienten.

Um dem vorzubeugen, kann frühzeitig in einer Vollversicherung ein negativer HIV-Test aktenkundig gemacht werden. Bei einer HIV-Erkrankungen empfiehlt es sich, vor dem Einreichen erster Belege einer Erkrankung mit den behandelnden Ärzten zu sprechen. Auch eine rechtliche Beratung ist sinnvoll.

 

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