Fettnäpfchen und Weihnachtsplätzchen

Kleiner Knigge | 09.12.11
 

Fettnäpfchen und Weihnachtsplätzchen

Der Chef in guter Stimmung, die Kollegen angeheitert. Es ist die Party, die einmal im Jahr das ganze Unternehmen zusammen bringt - die Weihnachtsfeier. Doch unterm Weihnachtsbaum lauern so manche Fettnäpfchen, die im schlimmsten Fall sogar der Karriere schaden können. Ein paar Verhaltensregeln sollten deshalb auch beim fröhlichen Feiern eingehalten werden.



„Ich will kein Alkohol mehr, hol mehr, hol mehr...“

Dass es auf solchen Veranstaltungen reichlich Alkohol gibt, ist kein Geheimnis. Ein, zwei Gläser Wein oder Sekt sind völlig legitim, um in eine lockere Stimmung zu kommen. Allerdings sollte man aufpassen, dass Ausgelassenheit nicht in Peinlichkeit umschlägt. Ein Redebeitrag voller Lallen und Hicksen hat selten einen guten Eindruck hinterlassen. Auch ist es für den Chef und die Kollegen nicht schön mitanzusehen, wenn sich ein Partygast auf allen Vieren über das Tanzparkett bewegt. Deshalb lieber ein Gläschen weniger trinken!

Wichtig ist auch eine angemessene Kleidung. Sie sollte schick sein, aber nicht aufreizend. Man sollte nicht vergessen, dass die Weihnachtsfeier eine Betriebsveranstaltung ist und keine Party mit Freunden. Aus diesem Grund ist auch beim Buffet Zurückhaltung geboten. Am besten ist es zu warten, bis der Chef das Büffet eröffnet hat. Anschließend kann man sich bedienen. Aber auch beim Schlemmen gilt: Nicht zu gierig sein! Wer seinen Teller zu voll lädt oder das Essen in sich hinein schlingt, hinterlässt keinen guten Eindruck.

Selbst beim größten Malheur: Bitte lächeln!

Falls mal ein Missgeschick passiert, der Wein über das Abendkleid kippt oder ein Steak auf den Knien landet, dann sollte man nicht sofort in Panik geraten, sondern die Situation souverän meistern. Mit einem Lächeln und Humor lässt sich so manches Missgeschick besser bewältigen. So demonstriert man zugleich, mit einer schwierigen Situation souverän umgehen zu können. Der Chef wird es anerkennend zur Kenntnis nehmen!

Des Weiteren ist es zu unterlassen, um Gehaltserhöhungen und ähnliches zu bitten. Das kommt beim Chef sehr schlecht an, will er doch auch die Weihnachtsfeier genießen und nicht um die Lohnbedingungen feilschen. Man kann aber Kontakt zum Chef knüpfen und sich sympathisch machen.

Die Weihnachtsfeier rechtlich gesehen

Damit die Weihnachtsfeier als Betriebsfeier angesehen wird, ist es wichtig, dass der Chef anwesend ist. Anderenfalls gilt die Weihnachtsfeier als Privatveranstaltung, so dass der Arbeitnehmer kein Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Unfallversicherung hat. Um in jeder Situation abgesichert zu sein, empfiehlt es sich über einen privaten Unfallschutz nachzudenken.

 

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