Der gläserne Patient?
Der gläserne Patient?
Seit mehreren Jahren wird diskutiert, die Krankenversicherten mit einer elektronischen Gesundheitskarte auszustatten – Ärzte sollen verschlüsselt Zugang zu allen Patientendaten erhalten, von Laborwerten bis hin zu Röntgenbildern. Wie die „Stiftung Warentest“ aktuell berichtet, läuft die Einführung eher mäßig an.
Viele Versicherungsnehmer fanden in den letzten Wochen Post von ihrer Krankenkasse in den Briefkästen. Denn die Bundesregierung verpflichtete die gesetzlichen Krankenkassen, bis Ende 2011 mindestens zehn Prozent ihrer Mitglieder mit einer neuen elektronischen Gesundheitskarte auszustatten. Können die Kassen diese zehn Prozent nicht vorweisen, müssen sie mit Strafzahlungen rechnen. Nun werden die Versicherten also aufgefordert, ein Passbild an ihre Krankenversicherung zu schicken – dieses soll die neue Chipkarte vor Missbrauch schützen. Und bald schon soll sie jeder Patient nutzen.
Bessere Vernetzung der Ärzte angestrebt
Beschlossen wurde die Einführung des neuen Gesundheitsausweises bereits im Jahr 2004. Sie war eine Reaktion darauf, dass Ärzte bisher kaum untereinander vernetzt sind – was Patienten zum Verhängnis werden kann, wie etwa der Lipobay-Skandal vor zehn Jahren zeigte. Damals starben Patienten, weil das cholesterinsenkende Medikament unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln zeigte. Oftmals wussten die behandelten Ärzte nicht, welches Medikament der Patient bereits von einem anderen Facharzt verschrieben bekam – fehlendes Wissen, das tödliche Konsequenzen haben konnte.
Bisher war die Umstellung allerdings kein Erfolg. Viele Arztpraxen verfügen noch nicht über die passenden Lesegeräte, um die neue Technik nutzen zu können. Auch enthalten die Karten bisher nur Verwaltungsdaten – aufgeführt sind etwa Name, Anschrift und Versicherungsnummer des Patienten. Doch jetzt kommt Bewegung in die Sache: ab Oktober soll die neue Gesundheitskarte bereits nutzbar sein. Die alte Karte bleibt vorerst gültig, bis alle Versicherungsnehmer mit einer solchen ausgestattet sind.
Datenschutzrechtliche Bedenken
Bei allen Vorteilen des neuen Gesundheitsausweises gibt es auch Kritiker, die datenschutzrechtliche Bedenken anmelden. So sollen etwa die Patientendaten über das Internet geleitet werden – wer garantiert, dass die sensiblen Daten vor Hackern geschützt sind? Wer garantiert, dass die Daten nicht von Unbefugten zerstört werden?
Trotz der berechtigten Einwände ist jeder Versicherte verpflichtet ein Passfoto einzuschicken, wenn er von seiner Krankenkasse angeschrieben wurde. Doch für alle Bedenkenträger hat die „Stiftung Warentest“ einen Tipp: Zunächst können Patienten entscheiden, ob sie medizinische Daten auf der Karte speichern lassen oder nicht. Denn die allgemeine Einführung könnte sich noch weiter verzögern. Mittlerweile gibt es sogar Krankenkassen, die Zweifel an der neuen Technik haben.
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